Nichtannahmebeschluss: Zur hinreichenden Substantiierung einer gegen die Versagung von PKH in einem Zivilverfahren gerichteten Verfassungsbeschwerde ist Vortrag zu Vermögensverhältnissen des Beschwerdeführers erforderlich – hier: Vereinigungsfreiheit (Art 9 Abs 1 GG) und Anwendung des § 116 S 1 Nr 2 ZPO