Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen: Rechtschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag trotz Anordnung der Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren
Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben wegen Nichtbenennung von Zahlungsempfängern – Bestimmung des Zahlungsempfängers bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft
(Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit – Haftung für den Lebensunterhalt aufgrund Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004 – Erstattungsanspruch des Trägers der Asylbewerberleistungen)