(Vertragsärztliche Vergütung – Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine in der Rechtsform einer GbR geführte Laborgemeinschaft – Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis – Ausnahme vom Gebot der persönlichen Leistungserbringung nach § 25 Abs 3 BMV-Ä gilt nicht für Ärzte für Laboratoriumsmedizin ohne unmittelbaren Patientenkontakt – Verfassungsmäßigkeit)