Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – “Folienbeutelaufdrucke” – angemeldetes Muster besteht nahezu ausschließlich aus der Abbildung einer 100 Euro-Banknote – Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz wegen missbräuchlicher Benutzung eines Hoheitszeichens bzw. sonstigen Zeichens von öffentlichem Interesse – zur Frage der Missbräuchlichkeit: keine Berücksichtigung des möglichen Gebrauchszwecks des Musters (hier: Aufdruck auf Folienbeutel, der zur Aufnahme von Flüssigkeiten bestimmt ist) soweit dieser nicht im Muster selbst abgebildet ist
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung hinsichtlich des Bekanntwerdens eines Geschmacksmusters, der Beweislast des Inhabers eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters bei behaupteter Benutzung eines geschützten Musters als Ergebnis einer Nachahmung, der Verjährung und/oder Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs und des anwendbaren Rechts für unionsweit geltend gemachte Vernichtungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche – Gartenpavillon