Erfolgloser Eilantrag in einer familienrechtlichen Sache – verfassungsrechtliche Bedenken gegen Abänderung einer sorgerechtlichen Eilentscheidung unter Abweichung von Empfehlungen der fachlich Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeiständin, Ärzte) – Folgenabwägung
Nichtannahmebeschluss: Landkreis kann als Träger eines Jugendamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren keine Rechte aus Art 6 Abs 2 S 2 GG geltend machen – Prozessstandschaft zur Geltendmachung des Anspruchs eines Kindes auf Schutz durch den Staat unzulässig – mangelnde Grundrechtsfähigkeit des Landkreises – Art 6 Abs 2 S 2 GG vermittelt kein materielles grundrechtsähnliches Recht