Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 105% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Eintragung im Geburtenregister: Eintragungsfähigkeit der Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau als Mit-Elternteil; unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren
Anforderungen an die Substantiierung des Klageanspruchs: Konkrete Bezugnahme auf die Darstellung in einer Anlage; Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung der Anlage