Revision in Strafsachen: Vortrag neuer strafzumessungsrelevanter Tatsachen durch den Beschwerdeführer; Absehen von der Aufhebung des Strafausspruchs durch das Revisionsgericht
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung: Gebrauch unechter Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Übergabe von Scheinrechnungen an gutgläubigen, mit der Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärung beauftragten Steuerberater
(Sachlicher Anwendungsbereich von § 32a KStG – Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Änderung eines bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheides)