Adhäsionsentscheidung: Erfordernis einer weitergehenden Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei sehr niedrig festgesetzten Schmerzensgeldbeträgen; Entscheidung über einen Adhäsionsantrag bei Verwerfung der Revision durch Beschluss
(Erlass einer Kapitalertragsteuerfestsetzung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung – Kein Widerruf und keine Anfechtung eines Verzichts nach § 90 Abs. 2 FGO)