(Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe – Sachaufklärungspflicht des FG – Rechtsirrtum eines steuerlich beratenen Steuerpflichtigen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.09.2010 V R 57/09 – Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht – Keine Rechtswirkung eines an einen nach Verschmelzung nicht mehr existierenden Rechtsvorgänger gerichteten Verwaltungsaktes – Nichtigkeit eines Verwaltungsakts – Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben – Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat – Dualismus der Korrektursysteme)
(Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung im Wege einer Änderung nach § 129 AO – Begriff der “ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit” i.S.d. § 129 Satz 1 AO)