(Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Verfahren und Kommunikationssystem zur Behandlung von Alarmen (europäisches Patent)” – zur Verspätung von Hilfsanträgen);
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist wegen fehlgeschlagener Übermittlung eines Berufungsschriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach