Markenbeschwerdeverfahren – “ONU” – Bezeichnung einer internationalen zwischenstattlichen Organisation – unzutreffender Eindruck einer Verbindung – keine Eintragungsfähigkeit
Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung einer evtl körperlichen Behinderung des Betroffenen bei der Kostenentscheidung im Zivilprozess mit Blick auf die Zweckentsprechung der Rechtsverfolgung in einer Mietsache – vorliegend jedoch kein schwerer Nachteil bei Nichtannahme ersichtlich (§ 93a Abs 2 Buchst b Halbs 2 BVerfGG)