Kapitalanlagebeteiligung an einer Schiffsgesellschaft: Pflicht zur Offenlegung der einem Gründungsgesellschafter bereits gewährten Sondervorteile im Emissionsprospekt
(Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren für den Transfer von IP-Daten“ – zur ersten Anmeldung im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EuPatÜbk – derselbe Erfindungsakt)