Markenbeschwerdeverfahren – “Sherlock/Sharelook” – keine Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – vorrangig optische Wahrnehmung von im Internet wiedergegebenen Marken – deutlicher semantischer Unterschied der Marken – keine Verwechslungsgefahr
Missbrauch der Markstellung durch Telekommunikationsunternehmen: Gewährung des Marktzugangs nur unter den von der Regulierungsbehörde festgesetzten Bedingungen – GSM-Wandler
Erfinderische Tätigkeit: Überwindung der traditionellen Kluft zwischen Datenübertragung in öffentlichen Fernmeldenetzen und Datenübertragung mittels Internet- und LAN-Technologie – Telekommunikationseinrichtung