(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 1/10 und mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 54/09 – Anwendbarkeit des AltEinkG auf nachgezahlte Erwerbsminderungsrenten – Verfassungsmäßigkeit – Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip bei mangelnder Abhilfemöglichkeit für Gehörsverstoß – hier: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof auch im Falle der Unanwendbarkeit von § 29a FGG – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro