Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils infolge des Berliner „Mietendeckels“ (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11.02.2020)
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet gegen das Inkrafttreten des Berliner „Mietendeckels“ – vollständiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und unmittelbar bevorstehende Gesetzesverkündung nicht dargelegt – Antrag verfrüht, mithin unzulässig
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss – keine Auslagenerstattung gem § 34a Abs 3 BVerfGG für Kläger des Ausgangsverfahrens mangels Stellung als Beteiligter des Normenkontrollverfahrens