Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilungsvertrag – Vergütungsmodell – Orientierung an den Abrechnungswerten der einzelnen Praxis in einem Referenzzeitraum und nicht am durchschnittlichen Abrechnungsverhalten einer bestimmten Arztgruppe – Verstoß gegen höherrangiges Recht und Übergangsvorschrift des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 – Bewertung der neurologischen Leistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen ab 1.4.2005 (juris: EBM-Ä) – keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums
Vertragsärztliche Versorgung – Flexibilisierungsoptionen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes – kein Einfluss auf verfassungsrechtlich zulässigen Grundsatz bezüglich Vertragsarztsitz und vollem Versorgungsauftrag