(Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung gegen Gerichtskostenforderung des BFH; Voraussetzungen des Zitiergebots des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG kein Vertretungszwang für Erinnerung)
Patentbeschwerdeverfahren – Antrag auf Weiterbehandlung (§ 123a PatG) – “Weiterbehandlung II” – zur Nachholung der versäumten Handlung – Fristgesuch stellt nicht die nachzuholende Handlung dar – dies gilt auch, wenn der Zurückweisungsbeschluss unter Nichtbeachtung eines zuvor beim Patentamt eingegangenen Fristverlängerungsantrags und somit unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist
(PKH-Gewährung, wenn Haftung wegen Nichtbeachtung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG mangels Schadens zweifelhaft – Wiedereinsetzung in die Frist zur Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde)