(Nichtzulassungsbeschwerde – Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung – Verfassungswidrigkeit einer Regelung (hier: § 92 Abs 6 S 2 ALG) – Erforderlichkeit der konkreten Beschwerdebegründung)
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts zur Frage der Überleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Regelinsolvenzverfahren