Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an Handhabung des Revisionszulassungsgrundes der „grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache“ (§ 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO) – hier: grundsätzliche Bedeutung wegen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei späterer Grundsatzentscheidung des BGH in vergleichbar gelagertem Verfahren
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts für eine Nichtzulassungsbeschwerde – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist – Bewilligung von Prozesskostenhilfe – Vertretungszwang – Gerichtskosten
Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision – Anforderungen an das Beschwerdevorbringen – Kein nachträgliches Hineinwachsen einer unzulässigen Beschwerde in die Zulässigkeit
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsatzbedeutung der Sekundärverjährung von Ansprüchen gegen den Steuerberater nach auslaufendem Recht; Schadenseinheit bei Fehlerwiederholung in Steuererklärungen