Vertragsärztliche Versorgung – Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln im Rahmen übergangsrechtlicher Vorschriften – keine Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Krankenkassen
(Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten – Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO)