(sozialgerichtliches Verfahren – Vertretungszwang vor dem BSG – Prozessbevollmächtigter – Unzulässigkeit der Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten – keine Aufklärungspflicht des Vorsitzenden über Formfehler – keine Kostenfreiheit bei Streit über Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB 3)
(Keine Klage im Verfahren wegen AdV – Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung – Keine Umdeutung der eindeutigen Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters – Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren)