(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Elterngeld – Verdoppelung des Auszahlungszeitraums nach § 6 S 2 BEEG aF – keine Ausklammerung von Monaten des Bezugs von Elterngeld für ein älteres Kind nach § 2b Abs 1 S 2 Nr 1 BEEG aF – Ausklammerungstatbestände grundsätzlich abschließend – keine richterliche Rechtsfortbildung)
Sozialgerichtliches Verfahren – korrekte Bezeichnung der Rechtsmittelschrift – keine Auslegung einer „Revision“ in eine Nichtzulassungsbeschwerde – keine Möglichkeit der Umdeutung nach ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung – Anwendung der Grundsätze auch auf nicht rechtskundig Vertretene
Nichtzulassungsbeschwerde nach Klageabweisung für ein Nacherfüllungsverlangen wegen des Kaufs eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Neufahrzeugs wegen Verjährung von Ansprüchen gegen den Kraftfahrzeughändler: Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit entscheidungserheblicher Rechtsfragen