Vertragsärztliche Versorgung – Berufsausübungsgemeinschaft – Ermittlung des Zuschlags zum Regelleistungsvolumen in den Jahren 2009 und 2010 – Ermächtigung eines Praxispartners zur gerichtlichen Geltendmachung von Honorarforderungen der Gemeinschaft bzw Gesellschaft im eigenen Namen
Krankenversicherung – grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts – Voraussetzung der erforderlichen lebensbedrohlichen Erkrankung – voraussichtlich tödlicher Krankheitsverlauf – hier: Anspruch auf IVIG-Therapie bei Antikörpermangelsyndrom und nicht alterstypischer Häufung von schwersten rezidivierenden Pneumonien