Gleichnamigenrecht: Unterlassungsanspruch eines Unternehmens gegen ein namensgleiches Unternehmen wegen gebietsübergreifender Werbung trotz vertraglich vereinbarter Aufteilung der Wirtschaftsräume
(Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB 2 auf einen zugelassenen kommunalen Träger – arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel)