Markenbeschwerdeverfahren – „N 46°N 46 DEGRÉS NORD (Wort-Bild-Marke)/66°N (IR-Bildmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens
Markenbeschwerdeverfahren – „46°N (Wort-Bild-Marke)/66°N (IR-Bildmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens