Heimtückischer Mord: Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers bei einem vereinbarten Faustkampf „Mann gegen Mann“ und überraschendem Messerangriff
Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen zum voluntativen Merkmal bei Handeln in affektiver Erregung; Narbe im Gesicht als erhebliche Entstellung; Persönlichkeitsstörung als seelische Abartigkeit; Umgangssprache im Urteil
Sukzessive Mittäterschaft: Zurechnung einer bereits abgeschlossenen gefährlichen Körperverletzung wegen Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage