Strafverfahren wegen versuchten Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Verbotsirrtum bei Irrtum über Inhalt und Reichweite einer Ausfüllungsnorm; Nichtanwendung des doppelt gemilderten Strafrahmens
Sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage: Angst des Opfers vor Körperverletzungs- oder Tötungshandlungen des Täters