Markenbeschwerdeverfahren – „Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste“ – zur Beschwerdeberechtigung – Beschwerdeführer muss in seinem berechtigten Interesse betroffen sein – Ergänzung der Zutaten – Änderung der Spezifikation
Wettbewerbsrecht: Fehlvorstellungen bezüglich einer früher nur von einem Monopolunternehmen angebotenen Dienstleistung als Irreführung – Rote Briefkästen