Keine Haftung der Porsche AG für eventuelle unzulässige Abschalteinrichtungen in von Audi geliefertem Dieselmotor (hier: Porsche Macan S Diesel V6 TDI EU6)
Kein Vertrauensschutz auf Bestand einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; Zur Unwirksamkeit eines Durchsuchungsbeschlusses infolge Zeitablaufs – Richterliche Bestätigung des Beschlusses (hier: durch dessen Berichtigung)
Kein Vertrauensschutz auf Bestand einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; Zur Unwirksamkeit eines Durchsuchungsbeschlusses infolge Zeitablaufs – Richterliche Bestätigung des Beschlusses (hier: durch dessen Berichtigung)