Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet Nutzung von Rechtsbehelfen auch dann, wenn deren Zulässigkeit nicht eindeutig geklärt ist – hier: Ablehnung der Behandlung einer beim Bundestag eingereichten Petition als „öffentliche Petition“
Markenbeschwerdeverfahren – „HOT“ – Akteneinsicht in Verfahren einer zurückgenommenen Anmeldung – Beanstandungsbescheid der Markenstelle bietet der Antragstellerin einen konkreten Erkenntnisgewinn – berechtigtes Interesse an Akteneinsicht – zur Kostenauferlegung