Baurecht

Bestimmtheit der Nutzungsuntersagung, Abgrenzung des bordellartigen Betriebs zur Wohnungsprostitution, Nähere Umgebung i.S.v. § 34 BauGB, Feststellung der Gebietsverträglichkeit im Mischgebiet anhand typisierender Betrachtungsweise (verneint), Störerauswahl

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Steuerrecht

Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung eines mit einem „Gartenhaus“ bebauten Grundstücks

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Baurecht

Baugenehmigung, Gemeinde, Bescheid, Vorhaben, Versorgung, Gemarkung, Zufahrt, Bauvorhaben, Nutzung, Innenbereich, Umgebungsbebauung, Genehmigung, Streupflicht, Nachbar, baulichen Nutzung, Kosten des Verfahrens, Rechtsprechung des BGH

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Baurecht

Baugenehmigung, Gemeinde, Bescheid, Vorhaben, Zufahrt, Gemarkung, Bauvorhaben, Wohnbebauung, Innenbereich, Nutzung, Genehmigung, Umgebungsbebauung, Streupflicht, Nachbar, baulichen Nutzung, Kosten des Verfahrens

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Baurecht

Voraussetzungen des Anspruchs auf Bestellung einer mit einer Grunddienstbarkeit deckungsgleichen Baulast: Sicherstellung der Bebaubarkeit eines Grundstücks; Vorliegen weiterer Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung

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Verwaltungsrecht

Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für den Abbruch von Gebäuden

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Baurecht

Klage des Käufers gegen ausgeübtes gemeindliches Vorkaufsrecht; wirksame Abwendung nach § 27 BauGB, Die rechtswirksam erklärte Abwendung nach § 27 BauGB führt zur Rechtswidrigkeit des ausgeübten Vorkaufsrechts als Verwaltungsakt, nicht zu dessen Erledigung (umstr.), Die Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Verwendung des Grundstücks nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB richtet sich bei Vorliegen eines dem Vorkaufsrecht zugrundeliegenden einfachen oder qualifizierten Bebauungsplans nach dem durch diesen aufgestellten Zulässigkeitsrahmen, Die Vorschrift des § 27 BauGB gewährleistet die Grundstücksverwendung im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Vorgaben, aber eben nur diese und rechtfertigt keine weitere Einschränkung des gegebenen Zulässigkeitsrahmens durch außerhalb dessen liegende Verwendungswünsche der Gemeinde, Dafür, dass der Käufer im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB „in der Lage“ ist, das Grundstück binnen angemessener Frist zweckentsprechend zu verwenden, genügt die Glaubhaftmachung (umstr.), Die Verpflichtungserklärung des Käufers im Rahmen der Abwendung des Vorkaufsrechts nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis eigener Art, auf das die Vorschriften über den städtebaulichen Vertrag entsprechend anzuwenden sind

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