Berufung, Annahmeverzug, Fahrzeug, Mangelhaftigkeit, Ersatzpflicht, Rechtsmittel, Divergenz, Beweislast, Berufungsverfahren, Schadenersatz, Bedeutung, Schaden, Verfahren, Widerspruch, Die Fortbildung des Rechts, Fortbildung des Rechts, Aussicht auf Erfolg
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Befangenheitsgesuchs
Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG – hier: unzureichende Darlegungen im Fortdauerbeschluss zur Belastungssituation des zuständigen Spruchkörpers – zulässiges, nicht außergewöhnliches Verteidigungsverhalten (bloßes Teilgeständnis in Abweichung von „Verständigungsgespräch“ im Zwischenverfahren) rechtfertigt Verfahrensverzögerung nicht – Gegenstandswertfestsetzung