Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG – Zu den Anforderungen an die Verhandlungsdichte bei fortdauernder Untersuchungshaft sowie an die Rechtfertigung einer unzureichenden Termindichte – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotz des zurückgenommenen Prüfungsmaßstabs auch bei Entscheidungen gem § 1671 BGB – Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig