Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch verkürzende Auslegung eines strafvollstreckungsrechtlichen Rechtsschutzbegehrens – zudem Verletzung des Anspruchs auf Resozialisierung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch nicht gerechtfertigte bzw nicht hinreichend konkret begründete Versagung von Vollzugslockerungen infolge der Verweigerung von Vor- und Nachgesprächen durch den untergebrachten Beschwerdeführer
GmbH: Ausfallhaftung der Mitgesellschafter für Ansprüche aus Unterbilanzierung und auf Leistung noch offener Einlagen; Begriff der übrigen Gesellschafter; Haftung des Zwischenerwerbers; Verjährung der Ausfallhaftung
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährleistung von Waffengleichheit im Haftprüfungsverfahren gem Art 5 Abs 4 MRK sowie im Anhörungsrügeverfahren nach § 33a StPO – Verletzung der Vorgaben des Art 103 Abs 1 GG durch Beschwerdeentscheidung im Haftfortdauerverfahren ohne vorherige Kenntnisgabe der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft an Inhaftierten – zudem fehlende fachgerichtliche Berücksichtigung einschlägiger Rspr des EGMR (07.09.2017, 8844/12, Rs. Stollenwerk ./. Deutschland) – jedoch kein Beruhen der angegriffenen Entscheidungen auf Gehörsverstoß
Veräußerung der streitbefangenen Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit: Geltung eines zwischen den Veräußerer und dem Prozessgegner geschlossenen Vergleichs für den Rechtsnachfolger; Rechtskrafterstreckung auf den Rechtsnachfolger trotz dessen Unkenntnis der Rechtshängigkeit; Rechtskrafterstreckung bei doppelter Gutgläubigkeit des Rechtsnachfolgers