Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) nach Erledigterklärung, wenn die Verfassungsbeschwerde ursprünglich mangels hinreichender Begründung (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässig war
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Entscheidung über die Fortdauer einer bereits lange andauernden Unterbringung im Maßregelvollzug – hier: Unzureichende Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles im Rahmen der Gefahrenprognose – Gegenstandswertfestsetzung
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungs-, Auskunftserteilungs- und Schadensersatzklage: Umfang der Darlegungslast des Revisionsführers bei Rüge der Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht durch das Berufungsgericht; Begründung der wettbewerblichen Eigenart einer Dienstleistung – Gewohnt gute Qualität