Festsetzung und Auszahlung eines Anteils an den finanziellen Zuwendungen auf der Grundlage eines mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt geschlossenen Staatsvertrages
Vereidigung bzw. Gelöbnis ist konstitutives Element vor der ersten Dienstleistung eines ehrenamtlichen Richters; Milderung bei Vernachlässigung der Aufsichtspflicht