Nichtannahmebeschluss: Zur Kostenverteilung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Zulassung von Studienbewerbern zu kapazitätsbeschränkten Studiengängen im Losverfahren – Kostenaufhebung verstößt nicht gegen Willkürverbot – Subsidiarität der gegen fachgerichtliche Eilentscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit der Verweisung auf den Hauptsacherechtsweg
Nichtannahmebeschluss: Effektiver Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren – hier: erhebliche Bedenken gegen Dauer des fachgerichtlichen Eilverfahrens – Verfassungsbeschwerde jedoch wegen Subsidiarität (Unterlassen der Erhebung einer Entschädigungsklage gem § 198 GVG) unzulässig