Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive Handhabung der Regelungen über die Berufungszulassung im Verwaltungsprozeß – hier: Klagebefugnis eines Postkunden (Drittanfechtungsklage) in Bezug auf postregulierungsrechtliche, an Postdienstleister gerichtete Genehmigungsentscheidungen gem § 22 PostG (juris: PostG 1998) – Gegenstandswertfestsetzung auf 24.000 Euro
Revisionszulassung; kann eine Behörde bei der Rücknahme eines rechtswidrigen Subventionsbescheides durch eine andere Behörde Vertrauensschutz geltend machen?