Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene mangels rügefähigen Rechts – ebenso insofern keine Prüfung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – hier: Bürgermeisterwahl in Mecklenburg-Vorpommern