Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch für Verfahrensbeteiligten überraschendes Abstellen auf bisher unstrittigen Umstand – hier: verwaltungsgerichtliches eA-Verfahren – Glaubhaftmachung des Bestehens einer familiären Lebensgemeinschaft zwischen ausreisepflichtigem Ausländer und seiner Tochter
Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerder Chancengleichheit bei der Vergabe einer Linienverkehrsgenehmigung zur Personenbeförderung – keine Verletzung des unterlegenen Bewerbers in Grundrechten aus Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG – teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung