Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei fehlender Benennung eines konkreten Hoheitsakts als Angriffsgegenstand der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache
(Ausschluss des Einwandes der anderweitigen Verfügung iS des § 118 Abs 3 S 3 Halbs 1 SGB 6 bei Kenntnis des Geldinstituts vom Tod des Rentenberechtigten bei Ausführung der Verfügung)