Besonders schwerer Raub und fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Todeserfolgs bei Exzesstat eines Mittäters; Vorhersehbarkeit eines tödlichen Geschehensverlaufs
Sexueller Übergriff auf ein schlafendes Kind: Ausnutzen der Unfähigkeit des Opfers zur Willensbildung und Willensäußerung in objektiver und subjektiver Hinsicht