Kriegsverbrechen gegen Personen: Leichenschändung als entwürdigende und erniedrigende Behandlung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person
Kein Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes wegen einer zumutbaren innestaatlichen Schutzalternative in Kabul