Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch strafrechtliche Verurteilung wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole – hier: Bezeichnung des „BRD-Systems“ als verkommen
Totschlag: Tötungsvorsatz bei lebensbedrohlicher Gewaltanwendung in Form von längerem Würgen; Ablehnung mehrerer Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit