(§ 50d Abs. 8 EStG 2002 (i.d.F. des StÄndG 2003) und zeitlich nachfolgendes DBA – Von der BRD gezahlte Vergütungen für nichtselbständige Tätigkeit im Dienst der OSZE als Einnahmen gem. § 19 EStG)
Markenbeschwerdeverfahren – “ORA NIGHT (Wort-Bild-Marke)/ora club events stuttgart (Wort-Bild-Marke)” – zur Kennzeichnungskraft – zur Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung