Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut – Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines (sehr großen) Planungsbereichs (hier: Berlin) – Entgegenstehen von “Gründen der vertragsärztlichen Versorgung” – Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien – schützenswerte persönliche Interessen – grundrechtlicher Schutz durch Art 12 Abs 1