Bußgeldverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Entscheidung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord“
Zuständiges Gericht bei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Fall der Rechtsnachfolge und anderen Bezeichnung der zur Zeit des Erlasses des Bußgeldbescheids zuständigen Behörde; Ordnungswidrigkeit auf der Unterelbe
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr: Beginn der Frist für die Verfolgungsverjährung; Beendigung der Taten bei bevorzugenden Handlungen in Form des Abschlusses und der Durchführung eines Vertrages; tatrichterliches Ermessen bei der Gewinnabschöpfung mittels Verbandsgeldbuße