Markenbeschwerdeverfahren – „dm dm-folien gmbh (Wort-Bildmarke)/dm“ – zur Glaubhaftmachung der Benutzung bei Verwendung einer von der Registrierung abweichenden Form – teilweise Warenähnlichkeit bis -identität – klangliche Verwechslungsgefahr
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – “Überraschungsei” – Einreichung der Anmeldung in Papierform – niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung der Anmeldung unter Verwendung der Software des DPMA – Software des DPMA unterstützt nur ein bestimmtes Betriebssystem – keine Erstattung des Differenzbetrages – Gebührenzahlung erfolgt mit Rechtsgrund – niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung steht im Einklang mit den Grundsätzen des Gebührenrechts – kein offenkundiger Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung – keine unrichtige Sachbehandlung durch das DPMA – keine Verpflichtung alle auf dem Markt befindlichen Betriebssysteme zu unterstützen – Zulassung der Rechtsbeschwerde – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr