Regelung der Kostentragungspflicht in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich: Erforderlichkeit einer gerichtlichen Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache
Verpflichtung zur Klageerhebung am vereinbarten inländischen Gerichtsstand; Anspruch auf Ersatz der Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung bei Verletzung dieser Pflicht – Schadensersatz, Gerichtsstandsvereinbarung