(Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Gebührenermäßigung bei Erledigterklärung“ – übereinstimmende Erklärung der Erledigung des Rechtsstreits – außergerichtliche Einigung über die Tragung der Kosten – Ermäßigung der Klagegebühr auch bei einer die außergerichtliche Einigung übernehmenden Kostenentscheidung nach § 99 Abs. 1 PatG, § 91 a ZPO)
Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil: Berücksichtigung eines erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung ausgeübten Gestaltungsrechts des Widerrufs bei Verbraucherverträgen und des erstmaligen Vortrags zu den tatbestandlichen Voraussetzungen dieses Gestaltungsrechts